
Urheberrecht - Vorsicht!
Einleitung und Zusammenfassung
Erstens: Bridges-EC (BEC) und Gayan Web Design (GWD) haben sich bemüht, Quellen richtig anzugeben. Wenn der Inhalt dieser Webseite weitergeleitet oder benutzt wird, wollen wir ebenso behandelt werden.
Zweitens: Sie sollten nicht alles, was sich auf dieser Webseite befindet, als eine unveränderliche Doktrin oder eine Art Abendmahllehre betrachten. Verwenden Sie gesunden Menschenverstand, um zu entscheiden ob ein Konzept überhaupt auf Ihre Situation paßt, und, wenn ja, wie es entsprechend abgeändert werden soll.
Drittens: Jeden zur Vorsicht wegen Computerviren zu ermahnen ist selbstverständlich und kann gar nicht häufig genug wiederholt werden. Vollständige Sicherungskopien, das Back-up, ist für jede Webseite unabdingbar.
Die ausführliche Rechtlinie werden auf der Unterseite xxxxxx an Kontakte gegeben.
Three points: first, BEC and GWD have taken considerable trouble properly to cite sources. We would like the same courtesy extended to us when our material is used. Second, do not take everything on this website as gospel. The concepts are not received doctrine. Use common sense in deciding whether one applies to your situation and, if so, how best to adapt and use it. Third, warning one and all of computer viruses and the need for proper back-up can hardly be over-emphasized. The full legal presenation follows at the subpage at Kontakte.
Das Besitztum
Abgesehen von dem schriftlichen Inhalt, alle Bilder, Texte, Grafiken, Sound, Animationen, Videos und sonst auf der Webseite dargestellte und veröffentlichte Werke sowie deren Anordnung unterliegen dem Copyright von Gyan Website Design bzw. Bridges-EC oder dem ursprünglichen Urheber. Der schriftliche Inhalt unterliegt dem Copyright von Bridges-EC oder dem ursprünglichen Urheber.
Die Erlaubnis
Gerne erlauben wir die Übersendung, Wiedergabe, Vervielfältigung, und Verbreitung des Inhalts dieser Webseite unter drei Bedingungen:
1) Es darf nicht verkauft werden.
2) Keine Bearbeitung oder Umgestaltung (abgesehen von Abzügen und den in GNU- und Creative Commons Lizenzen in bezug auf die betreffenden Images erlaubten) dürfen ohne die ausdrückliche, schriftliche Einwilligung von Bridges bzw. dem ursprünglichen Urheber gemacht werden.
3) Bridges, Gayan Web Design und der sonstige Verfasser. Fotograph oder Künstler müssen voll und deutlich als die Quellen sichtbar sein.
Das Problem
Jedoch unser wohlgemeintes Entgegenkommen ist mit Vorsicht zu genießen. Viele Images und Fotos sind von verschiedenen Anbietern, wie es in den Fußnoten bemerkt wird. Die Lizenzgebühren sind jedoch nur für die Benutzung auf der Bridges Webseite und nicht auf fremden. Darüber hinaus ist die Anwendung des Urheberrechts im Bereich des Internets durch kafkaeske Auswüchse in den Staaten, Deutschland und vielen anderen Länderen gekennzeichnet, gegen die es äußerst schwierig vorzugehen ist.
Wer z. B. seinem Nachbarn oder Untermieter Zugriff auf das eigene W-LAN gewährt, hat im Falle einer Urheberrechtsverletzung das Nachsehen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrechtsverletzung
Strafbarkeit
Bei gewerblichem Handel können Urheberrechtsverletzungen Geld- oder Haftstrafen nach sich ziehen (in Deutschland gemäß § 106 UrhG). Das Gleiche gilt im Privatbereich für das Zurverfügungstellen („Upload“) von urheberrechtlich geschützten Werken.
Unterlassungsanspruch
Die Rechteinhaber können kostenpflichtig abmahnen. Dies ist eine außergerichtliche Unterlassungsaufforderung. Zur Vermeidung der Wiederholungsgefahr wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Geschieht dies anwaltlich, muss der Abgemahnte die Anwaltskosten tragen. Es sei denn, die Abmahnung entbehrt ihrer Berechtigung. Bei einem einfach gelagerten Fall, mit unerheblicher Rechtverletzung und ohne geschäftsmäßiges Interesse sind die Abmahnkosten gemäß Abs. 3.html § 97a Abs. 3 auf einen Gegenstandswert von 1000 Euro beschränkt. Ohne Abgabe einer Unterlassungserklärung kann bei Eilbedürftigkeit eine einstweilige Verfügung beantragt werden oder eine Unterlassungsklage erhoben werden.
Lizenzentschädigung
Der Rechteinhaber hat in Deutschland gegen den Verletzer einen Schadensersatzanspruch. Dieser bemisst sich üblicherweise nach der angemessenen Lizenzvergütung; § 97. Bei der rechtwidrigen Verwendung von Fotos hat sich die Honorarliste der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing eingebürgert.
https://de.wikipedia.org/wiki/Jammie_Thomas-Rasset
Jammie Thomas-Rasset (* 1977) ist eine US-Amerikanerin, die von Capitol Records wegen Filesharings verklagt wurde.[1][2] Ihr Fall gilt als Präzedenzfall. Ihr wird vorgeworfen, 24 Musikstücke über Kazaa verbreitet zu haben Jammie Thomas-Rasset hat vier Kinder und lebt in Brainerd, Minnesota
Im November 2010 hat das Geschworenengericht im dritten Verfahren gegen Jammie Thomas das Urteil gesprochen. Sie ist zu einem Schadenersatz von insgesamt 1,5 Millionen Dollar verurteilt worden. Die Jury setzte für jeden von Jammie Thomas-Rasset verbreiteten Musiktitel 62.500 Dollar fest.
Eine Überprüfung wurde im März 2013 vom Supreme Court abgelehnt.[10]
https://de.wikipedia.org/wiki/Joel_Tenenbaum
Joel Tenenbaum (* 25. Dezember 1983) Das Verfahren gilt neben dem Verfahren von Jammie Thomas als Präzedenzfall.
Tenenbaum studiert Physik im Aufbaustudium an der Boston University zwecks Promotion. Er wird von der RIAA beschuldigt, im Jahre 2004 insgesamt 30 Musikstücke in der Tauschbörse Kazaa heruntergeladen und zum Tausch angeboten zu haben.[2] Vor Gericht angeklagt, lehnte Tenenbaum eine gütliche Einigung in Höhe von 10.500 US-Dollar ab. Nach dem The Digital Theft Deterrence and Copyright Damages Improvement Act of 1999 könnte Tenenbaum vom Gericht verurteilt werden, bis zu 1 Million US-Dollar zahlen zu müssen.
Der Fall Joel Tenenbaum wurde von Charles Nesson, einem Dozenten der Harvard Law School, übernommen. Zuvor wurde Tenenbaum von seiner Mutter, einer Rechtsanwältin, vertreten. Bestritten wird die Verhältnismäßigkeit der Berechnung der Schadensersatzes.
Vor dem US-Bundesgericht in Boston, Massachusetts, empfahl die Jury, Joel Tenenbaum zu einem Schadensersatz in Höhe von 675.000 US-Dollar (ca. 500.000 Euro) zu verurteilen.[6][7]Am 6. Januar 2010 wurde bekannt, dass die Verteidigung Tenenbaums ein neues Verfahren verlangte.[8] Im Berufungsprozess ab Juni 2010 wurde die Höhe des Schadensersatzes herunterkorrigiert, auf 67.500 Dollar – ein Zehntel der ursprünglichen Strafe.[9] Tenenbaum erklärte, auch diese Strafe sei von ihm nicht bezahlbar.[10]
Im September 2011 wurde bekannt, dass in der Berufungsinstanz wieder ein Betrag von 675.000 Dollar festgesetzt wurde.[11] Mit Urteil vom 23. August 2012 wurde die Strafe in Höhe von 675.000 US-Dollar bestätigt. Damit dürften sich die Rechtswege von Tennebaum auch erschöpft haben, denn zu einer Anhörung beim Supreme Court ist es bisher auch nicht gekommen.